Voraussetzung und Antragsformular

Personen, die eine Berufslehre absolvieren, über geringe Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen und im Kanton Basel-Stadt wohnhaft oder heimatberechtigt sind, können einen Antrag um subsidiäre Ausbildungszulagen stellen. Der Stiftungsrat prüft die Gesuche und entscheidet über die Zusprechung. Die Entscheide des Stiftungsrates können nicht angefochten werden.


Verlängerungsantrag

Personen, die bereits durch die Rolf Tanner-Gedächtnis-Stiftung unterstützt werden, können für das nächste Ausbildungsjahr einen Verlängerungsantrag einreichen. 

Antrag einreichen

Das Antragsformular inklusive Beilagen reichen Sie bevorzugt per Mail, ansonsten per Post, ein.
Die Entscheide werden per E-Mail kommuniziert und per Post eingereichte Beilagen nicht retourniert.