Personen, die eine Berufslehre absolvieren, über geringe Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen und im Kanton Basel-Stadt wohnhaft oder heimatberechtigt sind, können einen Antrag um subsidiäre Ausbildungszulagen stellen. Der Stiftungsrat prüft die Gesuche und entscheidet über die Zusprechung. Die Entscheide des Stiftungsrates können nicht angefochten werden.